Gruppe FDP/BU lehnt Sanierungskonzept des Heidekreisklinikums ab; Redebeitrag von Jürgen Schulz

Am 21.03.2025 hat unser Kreistagsabgeordneter Jürgen Schulz in der Kreistagssitzung zum Sanierungskonzept des Heidekreisklinikums gesprochen. 

Die Gruppe FDP/BU hat dem Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

 

Hier der Redebeitrag:

 

Die Gruppe FDP/BU lehnt das in Rede stehende Konzept ab und wird gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Das ist das Ergebnis unserer Recherchen.

Die vorgelegten Zahlen bzgl. der Verringerung des Defizitausgleichs f. d. LK nach Strukturmaßnahmen in Höhe von knapp 15 Millionen sind in dem Konzept nicht näher erläutert, sind nicht mit Fakten hinterlegt, sind daher nicht belastbar und willkürlich zu nennen.

Diese Summe ist jedoch geeignet, dem Kreistag die Zustimmung zum Konzept schmackhaft zu machen und die Kommunen ruhig zu stellen.

Dass hierbei dem Geld, wenn auch möglicherweise in Millionenhöhe einen höheren Stellenwert beigemessen wird, als dem Anspruch der EinwohnerInnen des nördlichen HK auf eine umfängliche Gesundheitsversorgung einschließlich der Notfallversorgung ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Bevölkerungsgruppe.

Ich habe mich gewundert, dass einige der HVB des nördlichen HK auf Befragen in ihren Statements zum Ausdruck gebracht haben, mit dem Konzept ganz gut leben zu können.

Mit Blick auf die Kreisumlage habe ich Verständnis für ihre Position; nicht hingegen mit Blick auf die EinwohnerInnen ihrer Kommunen deren berechtigte Interessen auf eine umfängliche Gesundheitsversorgung inklusive einer Notfallversorgung sie zu vertreten haben. Zudem ist eine nahegelegene Notaufnahme ein Standortfaktor und die

Schließung der Notaufnahme in Soltau könnte ein Hemmnis für den Zuzug in den nördlichen Teil des HK darstellen.                                                      

Dass Handlungsbedarf besteht, wird dadurch deutlich, dass sich niedergelassene Ärzte bereit erklärt haben, einen erweiterten Bereitschaftsdienst einzurichten u. zu betreiben.

Es besteht Einigkeit darüber, dass es sich um ein niederschwelliges Angebot handelt, dass eine Notfallaufnahme nicht ersetzen kann. Vielen Dank von dieser Stelle für die Initiative an die engagierten Ärztinnen und Ärzte.

Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass dieser erweiterte Bereitschaftsdienst, wenn er denn eingeführt wird, vom Notfallreformgesetz einkassiert wird, denn dieses sieht vor, dass Bereitschaftsdienstpraxen nur in Verzahnung mit einer Krankenhausnotfallambulanz zu betreiben sind.

Wird die Notaufnahme in Soltau geschlossen, kann die Bereitschaftsdienstpraxis schon sehr bald nicht mehr gehalten werden.

Deshalb muss um den Erhalt der Notaufnahme in Soltau gekämpft werden!

Zur Standortfrage – warum Walsrode und nicht Soltau –

Die angeführten Argumente, die gegen Soltau sprechen, schlechtere Bausubstanz, Vermietungsverhältnisse, ältere Klimatechnik als in Walsrode, sind nicht stichhaltig. Das Gebäude wird in den nächsten 3 Jahren nicht zusammenbrechen, um es überspitzt zu formulieren.

Wurden in Soltau die OP-Räume sowie die Klimaversorgung nicht vor einigen Jahren für 450.000 Euro zum Erhalt der BG-Zulassung erneuert?                                                               

Mietverhältnisse können gekündigt werden. Wie gesagt, nur vorgeschobene Argumente. Man will Soltau offensichtlich nicht zum Zuge kommen lassen.

Ich mache an einem weiteren Beispiel deutlich, warum die Standortwahl pro Walsrode falsch ist.

Erst kürzlich ist die neu eingerichtete Kardiologie mit Herzkatheter in Soltau in Betrieb genommen worden und hat sich binnen kürzester Zeit in der Bevölkerung einen sehr guten Ruf erworben. Frau Dr. Hartmann und ihr Team machen einen großartigen Job.

Nun soll diese Abteilung geschlossen werden und muss, da es in Walsrode eine solche Abteilung gar nicht gibt, neu eingerichtet werden. Der Irrwitz an der Sache ist, dass die geleasten und hochkomplizierten Herzkatheter Gerätschaften den Standort Soltau nicht verlassen dürfen, also nicht nach Walsrode gebracht werden dürfen.

Sie müssen in Walsrode neu geleast und vermutlich in Containern neu eingerichtet werden und später, im neuen Klinikum, das gleiche Spiel.

Währenddessen verwaist in Soltau eine im Grunde genommen vollintakte Abteilung. Würde für Soltau entschieden, wäre der Leasingumweg über Walsrode nicht erforderlich und es ließe sich Geld einsparen.

Der eigentliche Grund für den Standort Walsrode ist die Intensivstation, denn eine kardiologische Abteilung mit

Herzkatheter geht nur in Verbindung mit einer Intensivstation und diese soll in Soltau geschlossen werden.

Warum eigentlich? Man könnte, wie ich bereits ausgeführt habe, die kardiologische Abteilung mit Herzkatheter in Soltau mit einer Intensivstation und anderen Abteilungen wie Radiologie und Labor weiterbetreiben.

Daher ist für uns klar und liegt ja auch auf der Hand: Wenn Verlagerung, dann nach Soltau. 

Zum Abbau der Doppelstrukturen:

Ja, aber nicht vollumfänglich vorhanden.

Den in Walsrode nicht vorhandenen Herzkatheter habe ich bereits genannt. Dort gibt es auch keine chirurgische Abteilung für Traumatologie und Gelenkchirurgie; also auch keine Doppelstruktur.

Zu Herrn Lauterbach. Es wird suggeriert, dass durch seine Gesundheitsreform, hier die KH-Reform, Handlungsdruck entsteht; es seien die Rahmenbedingungen.

Die geplanten Maßnahmen mit der Gesundheitsreform bzw. der KH-Reform und gesetzlich geforderten Mindestmengen zu begründen, greift nicht. Herzkatheter und Chirurgie für Trauma und Gelenke werden nicht mit weiteren Abteilungen zusammengeführt und damit Leistungsmengen zusammengeführt, sondern von einem Ort an den anderen verlagert.        

Mindestmengen muss das HKK nur bei Kniegelenks-Endoprothesen (50 OPs im Jahr) und in der Brustchirurgie (100 OPs im Jahr) erfüllen. Für diese Bereiche ändert sich durch die Verlagerungen der Abteilungen nichts.

Für weitere Eingriffe mit Mindestzahlanforderung hat das HKK keine Zulassung und wird diese als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung auch nicht erreichen können.

Die 30 Minuten-Regelung: Mit der Standortentscheidung für Walsrode und der damit verbundenen Schließung der Notfallaufnahme Soltau kann dieses Zeitfenster für die BewohnerInnen des nördlichen HK nicht eingehalten werden und es stellt sich die Frage, ob sie wie nach Aussagen der Frau Dr. Hartmann und Herrn Grote einfach übergangen werden dürfen oder die Überschreitung rechtlich unzulässig ist. Schließlich ist diese Regelung auf Bundesebene getroffen worden. Es bedürfte einer juristischen Klärung.

Wir setzen uns nachdrücklich für keine vorzeitige Verlagerung der Abteilungen von Soltau nach Walsrode ein; insbesondere die der Notfallaufnahme.

Deren Schließung bedeutet für das Personal der Notaufnahmen der umliegenden Städte wie zum Beispiel Rotenburg oder Buchholz eine Mehrbelastung durch den Zustrom von Patienten aus dem nördlichen Teil des HK.

 Die dortigen Abteilungen sind ohnehin schon stark belastet und dann wird es zur Überlastung kommen. Für die Patienten bedeutet es, noch längere Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.

Das Alles wollen wir nicht.

Die Bevölkerung des nördlichen Heidekreises darf nicht von einer zeitlich zumutbar erreichbaren Notfallaufnahme ausgeschlossen werden.  Ergo muss zunächst der Status Quo erhalten bleiben.

Auch nach Eröffnung der neuen Klinik in Bad Fallingbostel wird eine Notfallaufnahme und ein kassenärztlicher Bereitschaftsdienst entsprechend dem Notfallreformgesetz in Soltau verbleiben müssen.

Dann gibt es für die Bevölkerung des nördlichen Heidekreises auch keine echte Versorgungslücke und keinen Unfrieden.

In der Pflicht ist der LK, denn dieser hat gemäß § 1 Abs. 2 des ÖRV zw. den Städten Soltau und Walsrode sowie dem LK HK dafür Sorge zu tragen, dass Angebote der Daseinssorge und die Versorgungsstrukturen in allen Kommunen des HK in ausreichendem Umfang und in ausreichender Qualität gesichert und entwickelt werden.                                                       

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.